Kartellbehörden genehmigen Einbringung der Stainzer Milch in die Berglandmilch
Nachdem sowohl die Generalversammlung der Stainzer Milch im Dezember 2010 als auch jene der Berglandmilch im April 2011 die Einbringung der Stainzer Milch in die Berglandmilch beschlossen haben, wurde das Zusammengehen beider Unternehmen von den Kartellbehörden (Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt) intensiv geprüft. Sie haben entschieden, die Einbringung, unter Auflagen mit sofortiger Wirkung zu genehmigen. Die Auflagen betreffen vor allem den Anfuhrbereich und die Verpflichtung, bestimmte Rohmilchmengen unveredelt zum Verkauf anzubieten. Gemeinsam mit den Mitarbeitern in Stainz können wir nun ab sofort damit beginnen, die Einbindung der Stainzer Milch operativ umzusetzen.